Melaplast - Verkaufs- und Lieferbedingungen

Verkaufs- & Lieferbedingungen der Melaplast GmbH


1. Angebot

Alle unsere Angebote sind freibleibend. Von unseren allgemeinen Verkaufsbedingungen und Preislisten abweichende Kundenwünsche, Vereinbarungen und Nebenabreden erlangen erst nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch uns Verbindlichkeit, auch wenn sie mit unseren Außendienst-Mitarbeitern schon besprochen wurden. Für alle von uns angenommenen Aufträge gelten diese Verkaufs- und Lieferbedingungen. Vom Käufer genannte Bedingungen und Konditionen sind unverbindlich, auch wenn sie
der Bestellung zugrunde gelegt und ihnen von uns nicht widersprochen wurde. Sie gelten als nicht vorhanden. Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen aufgrund unserer Forschungsarbeiten und Erfahrungen.
Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung unserer Waren sind jedoch unverbindlich und befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Kreditwürdigkeit des Käufers wird bei Auftragsannahme durch uns vorausgesetzt. Entstehen nach der Annahme des Auftrages Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers, wobei die Auskunft einer Auskunftei als ausreichender Nachweis gilt, so haben wir das Recht, sofortige Bezahlung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Vorlage der Auskunft kann vom Käufer nicht verlangt werden.



2. Lieferung

Die Lieferzeit ist ohne Gewähr. Höhere Gewalt oder sonstige, von uns nicht verschuldete Umstände, d.h. Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Mangel an Rohstoffen usw., entbinden uns von jeder Vertragspflicht. Wir sind in solchen Fällen
berechtigt, von den Lieferverpflichtungen ganz oder teilweise zurückzutreten.


3. Versand und Gefahr

Die Gefahr des Liefergegenstandes geht auf den Besteller bei Absendung über, auch dann, wenn wir die Transportkosten übernommen haben oder der Versand mit eigenen Fahrzeugen durchgeführt wird. Die Versandart wird mangels abweichender Vereinbarung durch uns bestimmt, wobei der Käufer die Kosten für die von uns gewählte Transportart zu tragen hat.


4. Verpackung

Ist eine Verpackung erforderlich, wird diese zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht wieder zurückgenommen.


5. Preise

Die Auslieferung erfolgt grundsätzlich nur zu den am Liefertag gültigen Listenpreisen (zuzüglich Mehrwertsteuer)


6. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung hat innerhalb 30 Tagen, ab Rechnungsausstellung in bar ohne Abzug zu erfolgen. Bei sofortiger Bezahlung gewähren wir Skonto. Andere Konditionen bedürfen schriftlicher Vereinbarung. Wechsel und Schecks usw. werden nur zahlungshalber angenommen. Die Annahme von Wechseln, deren Laufzeit 3 Monate nicht überschreiten darf, behalten wir uns vor. Gilt eine Regulierung in Wechseln als vereinbart, muss die Möglichkeit einer Diskontierung gegeben sein.
Ein Skontoabzug wird nicht gewährt. Diskont und Wechselspesen gehen für die ersten 30 Tage nach Rechnungsdatum zu unseren Lasten, für die Zeit danach zu Lasten des Käufers.
Ein Zahlungsverzug tritt bei Zielüberschreitung ohne Mahnung ein. Bei Zahlungsverzug kommen alle etwa bewilligten Rabatte, Skonti, Umsatz-, Fracht und sonstige Vergünstigungen in Fortfall. Außerdem werden bei Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, unsere sämtlichen Forderungen unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele sofort fällig und einklagbar unter Berechnung von  Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.
Werden Lieferungen und Teilsendungen vorgenommen, wird der Kaufpreis jeder Teilsendung ohne Rücksicht auf restlicheLieferungen fällig. Der Käufer verzichtet auf jedes Zurückbehaltungsrecht am Kaufpreis.


7. Eigentumsvorbehalt

Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus unseren Warenlieferungen getilgt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Kunden bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist.
Der Käufer ist berechtigt, über die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verfügen.
Die Be- oder Verarbeitung von uns gelieferter und in unserem Eigentum stehender Ware erfolgt stets ins unserem Auftrag, ohne dass uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Wenn die von uns gelieferte Ware bearbeitet, mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden ist, so tritt der Käufer schon jetzt sein Eigentums- bzw. Miteigentumsrecht an dem neuen Gegenstand an uns ab. Für die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bzw. die neuen Gegenstände, an denen der Käufer seine Eigentums- oder Miteigentumsrechte abgetreten hat, gilt ein  Verwahrungsverhältnis als vereinbart. Der Käufer darf die unter
Eigentumsvorbehalt stehende Ware bzw. die aus ihr hergestellten Gegenstände nicht zur Sicherung übereignen oder verpfänden. Der vorstehende Eigentumsvorbehalt gilt auch für Forderungen derjenigen uns verbundenen Unternehmen.
Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware - gleich in welchem Zustand - so tritt er hiermit jetzt schon bis zur völligen Tilgung unserer sämtlichen Forderungen aus Warenlieferungen die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten ab. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretungen seinem Besteller bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen diesen Besteller erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherungen unsere Lieferungs-
forderung insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Rückübertragung verpflichtet.
Von jeder Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte muss uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen.


8. Mängelhaftung

Mängelrüge ist binnen 7 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort zu erheben. Sie muss vor der Ver arbeitung der Ware schriftlich, unter genauer Angabe der behaupteten einzelnen Mängel und unter Vorlage der Packzettel, erfolgen.
Sie hat auf die Erfüllung vereinbarter Zahlungsbedingungen keinen Einfluss. Die Untersuchungspflicht erstreckt sich auf die gesamte Lieferung. Für nachweisbar mangelhaft gelieferte Ware wird Ersatzanlieferung baldmöglichst zugestanden. Trotz
der Beanstandung hat der Käufer die Ware zunächst abzunehmen, abzuladen und sachgemäß zu lagern. Weitergehende Ansprüche, insbesondere das Recht auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung, sind ausgeschlossen. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen entbindet uns von der Pflicht der Gewährleistung. Für Folgekosten wird nicht gehaftet. Bei Falschlieferungen oder Fehlen von Teilen oder Zubehör besteht lediglich ein Anspruch auf Nachlieferung.


9. Exportlieferungen

Bei Lieferungen außerhalb des deutschen Bundesgebietes trägt jegliches Risiko, das zufolge der im Staatsgebiet des Käufers bestehenden Gesetze auftreten sollte, ausschließlich der Käufer. Der Verkäufer übernimmt also insoweit keinerlei
Haftung. Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten ist der Sitz der Lieferfirma. Diese ist jedoch befugt, auch die Gerichte am Sitz des Käufers anzurufen. In Rechtsstreitigkeiten vor deutschen Gerichten gilt ausschließlich deutsches Recht.


10. Erfüllungsort

für Lieferung und Zahlung ist Schweinfurt.


11. Gerichtsstand

Die für Schweinfurt zuständigen Gerichte werden als ausschließlicher Gerichtsstand auch für Rechte und Pflichten aus Wechsel- und Scheckverbindlichkeiten vereinbart.
Vereinbarungen, soweit sie von vorstehenden Bedingungen abweichen, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.


Stand Okt.2017

Laminate und Kanten im Endlosverfahren

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